Unterstützungskasse

Betriebliche Altersvorsorge mit Sicherheit, Rendite und Freiraum


Ideal für Fachkräfte, leitende Angestellte, Gesellschafter und Geschäftsführer
Wer heute gut verdient, muss im Alter große Versorgungslücken schließen, um seinen Lebensstandard zu halten. Nutzen Sie die Chance steuerfreier Einzahlungen mit unserer überbetrieblichen Unterstützungskasse: Wir unterstützen Ihren Arbeitgeber bei der Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge – so profitieren Sie von maximaler Freiheit, Sicherheit und attraktiven Renditechancen!

Ihre Vorteile
Unsere Leistungen
FAQ
Beitrag und Beratung
 
Auf Wunsch lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung
Steuervorteile heute und im Rentenalter – attraktive Regelung bei Auszahlung als Kapital
Ersparnis von Sozialabgaben möglich
Individuelle Beiträge nach persönlicher Versorgungssituation – grundsätzlich keine Begrenzung nach oben
Weiterführen der Unterstützungskasse bei Arbeitgeberwechsel möglich
 
Vermögensaufbau durch Steuerfreiheit
Setzen Sie einfach auf eine Betriebsrente über Entgeltumwandlung: Ihr Arbeitgeber gibt einfach ein Teil Ihres Bruttoeinkommens an die von ihm beauftragte ARAG Unterstützungskasse weiter. Das Beste: Grundsätzlich können Sie Ihre Beitragshöhe frei wählen und senken damit gleichzeitig Ihre Steuerlast. Die volle Besteuerung erfolgt erst bei Rentenbezug – zu einem meist geringeren Steuersatz.
Darüber hinaus sind Ihre Rentenansprüche sogar bei Insolvenz Ihres Arbeitgebers gedeckt.

Mit der ARAG Unterstützungskasse verfügen Sie über ein leistungsstarkes Vorsorgeinstrument für Ihre betriebliche Altersvorsorge!
Das leistet die Unterstützungskasse für Ihre Altersvorsorge
So punktet die Unterstützungskasse
Als Experte für Recht und Schutz sehen wir die betriebliche Altersvorsorgung aus einer erweiterten Perspektive. Profitieren Sie dabei von folgenden Vorteilen

Mehr Sicherheit
Garantierte Rentenleistungen durch Rückdeckungsversicherung
Sofortige gesetzliche Unverfallbarkeit bei Entgeltumwandlung, alle Leistungen stehen also dem Arbeitnehmer bzw. seinen Hinterbliebenen zu. Hinterbliebene im Sinne der betrieblichen Altersversorgung sind Ehepartner, geschiedene Ehepartner, kindergeldberechtigte Kinder sowie der nichteheliche Lebensgefährte im gemeinsamen Hausstand.
Vermögensschutz durch Hartz-IV-Sicherheit in der Ansparphase
 
Mehr Rendite
Top-Steuervorteil durch hohe Einzahlung von Bruttobezügen
Keine Sozialabgaben auf Beiträge bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze
Nachgelagerte Besteuerung bei Rentenbezug zu einem meist geringeren Steuersatz
Garantierte 1%ige Rentensteigerung bei der Rentenauszahlung vereinbar
Klassische Rentenversicherung oder Kapitalauszahlung – wahlweise mit klassischer Überschussbeteiligung oder Überschussbeteiligung in Fonds
Zusätzliche Freibeträge und Abzüge von Werbungskosten im Ruhestand möglich
 
Mehr Flexibilität
Individuelle Beitragshöhen vereinbar
Auf Wunsch lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung
Weiterführung des Vertrags bei Arbeitgeberwechsel möglich
Rentenbeginn grundsätzlich bereits ab dem 62. Lebensjahr vereinbar
Wahlweise monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise
 
So finden Sie Ihre persönliche Anlagestrategie
Machen Sie mehr aus Ihren Überschüssen
Grundsätzlich ist die Unterstützungskasse so angelegt, dass die Anlagerisiken begrenzt und überschaubar sind. Mit den Garantiezinsen Ihrer Beiträge stellen Sie Ihre Altersvorsorge auf eine solide Basis. Anschließend können Sie je nach Anlagementalität entscheiden, wie Sie Ihre Überschüsse anlegen:

Sicherheitsorientiert – Garantiezins für Sparbeiträge und Überschüsse
Wahlweise klassische Rentenversicherung oder Kapitalauszahlung
Garantierte Verzinsung der Sparbeiträge in Höhe von 1,75 % p.a. über die gesamte Laufzeit
Zusätzlich steigende Erträge durch klassische Überschussbeteiligung
 
Wachstumsorientiert – Garantiezins für Sparbeiträge und Anlage der Überschüsse in Investmentfonds
Wahlweise klassische Rentenversicherung oder Kapitalauszahlung
Garantierte Verzinsung der Sparbeiträge in Höhe von 1,75 % p.a. über die gesamte Laufzeit
Zusätzlich entsteht ein Fondsvermögen entsprechend der Wertentwicklung des Investmentfonds
Wahl zwischen Aktien-, Renten- oder gemischten Fonds – keine Ausgabeaufschläge auf die Fonds
 
Diese exklusive Service-Leistung gibt's obendrauf
Unser Wissen macht Sie unabhängig!
Im ARAG Online Rechts-Service finden Sie Antworten auf grundlegende Rechtsfragen und über 1.000 Musterschreiben und Dokumente aus vielen Rechtsbereichen. Diese können Sie downloaden oder direkt online erstellen – und Ihrem Bedarf anpassen. Dieser Service steht allen ARAG Kunden kostenfrei zur Verfügung.

Einige beispielhafte Musterschreiben und Dokumente
Reklamation von Mängeln, Garantieanspruch
Ankündigung von Mietminderung
Kaufvertrag für Gebrauchtwagen
Abwehr einer Forderung wegen angeblichem Internet-Abo
Checkliste Reisemängel und Mängelprotokoll
Widerspruch gegen zu hohe Telefonrechnung
Patienten- und Pflegeverfügung, Testament
 
Der ARAG Online Rechts-Service steht Ihnen sofort und rund um die Uhr zur Verfügung. Bei Versicherungsabschluss können Sie gleich loslegen!
 
PDF-Download
 
Fragen zur Unterstützungskasse
Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen von Kunden und Besuchern unserer Website.
1
Was zeichnet die Unterstützungskasse aus?
Die Luxus-Betriebsrente für Ihren wohlverdienten Ruhestand
Sie wollen sorgenfrei in die Zukunft blicken? Dann schließen Sie die gesetzliche Rentenlücke von morgen mit den Steuervorteilen und den Renditechancen von heute. Und profitieren Sie mit der Unterstützungskasse unter anderem von folgenden Vorteilen
Steuerfreie Beiträge ideal zur Schließung großer Versorgungslücken
Individuelle Anpassung der Beiträge an Ihre persönliche Versorgungssituation
Zusatzrente zur Sicherung des Lebensstandards nach dem Berufsleben
Klassische Rentenversicherung oder Kapitalauszahlung – wahlweise mit klassischer Überschussbeteiligung oder Überschussbeteiligung in Fonds
Mit privater und staatlich geförderter Altersvorsorge kombinierbar
Fortführung des Vertrags bei Arbeitgeberwechsel möglich
Hartz-IV-Sicherheit in der Ansparphase
 
Weitere Informationen über Ihre Absicherung entnehmen Sie bitte der Leistungsseite. Falls Sie noch Fragen haben, hilft Ihnen unser Competence-Center zur betrieblichen Altersvorsorge gerne unter folgender Rufnummer weiter: 089 4124-1900

Wir sind Montag bis Freitag von 8:00–17:00 Uhr für Sie da.
2
Was ist eine Unterstützungskasse?
Wir sichern Ihre betriebliche Altersversorgung
Im Auftrag Ihres Arbeitgebers übernimmt unsere Unterstützungskasse alle Aufgaben der betrieblichen Altersversorgung. Dabei überweist uns Ihr Arbeitgeber einen von Ihnen festgelegten Teil Ihres unversteuerten Gehalts. Um Ihre Leistungen vollständig abzusichern, schließen wir eine Rückdeckungsversicherung in Form einer Renten- oder Kapitallebensversicherung bei der ARAG Lebensversicherungs-AG in gleicher Höhe ab. Somit kommen Ihnen alle Erträge - sowohl die garantierten Leistungen als auch die erwirtschafteten Überschüsse – aus der Renten- und Kapitallebensversicherung zugute.
3
Welche Möglichkeiten der Beitragsgestaltung gibt es?
Beiträge so flexibel wie Ihr Leben
Einstieg bereits ab 35 € pro Monat
Wahlweise monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlweise
Bei Liquiditätsengpässen können Sie Ihre Beiträge reduzieren oder Ihren Vertrag beitragsfrei stellen
 
Gut zu wissen
Grundsätzlich dürfen die Beiträge an eine Unterstützungskasse nicht sinken – sie müssen gleich bleiben oder können steigen. Damit möchte der Gesetzgeber verhindern, dass der Arbeitgeber als Trägerunternehmen die Zahlungen an die Unterstützungskasse zur steuerlichen Gestaltung heranzieht. Gleichbleibende Beiträge sind auch für den Arbeitnehmer sinnvoll, da nur mit kontinuierlichen Beiträgen das geplante Versorgungsniveau erreicht werden kann.
4
Welche Auszahlungsmöglichkeiten haben Sie?
Sie haben die Wahl!
Sie können die Unterstützungskasse als Kapitalauszahlung oder als Rente abschließen.

Beim Rententarif erhalten Sie die Leistung grundsätzlich als lebenslange Rente. Sofern Sie die Auszahlung als Kapital wünschen, können Sie mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers im letzten Jahr bis zu drei Monaten vor Fälligkeit der ersten Rente eine Kapitalauszahlung vereinbaren. Das hat den Vorteil, dass Sie Sie sich nicht bereits heute, sondern erst direkt vor dem Leistungsbeginn festlegen müssen.

Bei Bezug der Leistungen können für gesetzlich Versicherte ggfs. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen.
5
Ab wann können Sie in Rente gehen?
Das haben Sie sich verdient
Grundsätzlich können Sie den Bezug Ihrer lebenslange Rente oder Ihrer Kapitalauszahlung bereits ab dem 62. Lebensjahr vereinbaren.
6
Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?
Mitnehmen, beitragsfrei stellen – oder wechseln!
Sollten Sie den Arbeitgeber wechseln, endet mit einer Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses auch die Gehaltsumwandlung. Mit Ihren bisher erworbenen Ansprüchen können Sie wie folgt verfahren.
Im Einvernehmen mit dem alten Arbeitgeber und Ihnen kann Ihr neuer Arbeitgeber die Unterstützungskasse übernehmen und fortführen
Sie stellen die ARAG Unterstützungskasse beitragsfrei
Sie erhalten eine Abfindung, sofern Ihre Ansprüche innerhalb der gesetzlich festgelegten Abfindungsgrenzen liegen
 
7
Wann sollten Sie spätestens mit der Altersvorsorge beginnen?
Je früher, desto besser
Wer kontinuierlich was für seine Altersvorsorge tut, ist klar im Vorteil und profitiert von Anfang an vom Zinseszinseffekt. Deshalb können Sie auch schon mit kleinen Beiträgen in jungen Jahren später einen großen Unterschied machen. Darüber hinaus gibt Ihnen unsere unkomplizierte Beitragsgestaltung alle Freiheit, die Sie benötigen, um flexibel auf Veränderungen zu reagieren.
Berechnen oder beraten lassen – ganz nach Wunsch!
Sie möchten Ihren persönlichen Beitrag unverbindlich berechnen, sich näher informieren oder gleich abschließen? Hier erläutern wir Ihnen die unterschiedlichen Wege – Schritt für Schritt!
Berater finden
Von umfassender Beratung profitieren
Sie möchten sich ganz persönlich beraten lassen? Dann können Sie hier schnell und einfach Kontakt aufnehmen.
Berater finden
Und so funktioniert's
  • 1
    Klicken Sie auf „Berater finden" und geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort oder den Namen eines Beraters ein.
  • 2
    Wählen Sie aus der Ergebnisliste den passenden Berater aus. Alternativ wird Ihnen die Adresse der nächsten ARAG Geschäftsstelle angezeigt.
  • 3
    Nehmen Sie per Fax, Telefon oder E-Mail Kontakt auf oder informieren Sie sich anhand einer Karte über Ihren Anfahrtsweg.
  • 4
    Ihr ARAG Partner vor Ort meldet sich umgehend und unterstützt Sie beim Abschluss Ihres Vertrags.
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Anrufen und telefonisch abschließen
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Telefonisch erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr.
(0211) 98 700 700
Und so funktioniert's
  • 1
    Wählen Sie die oben angegebene Rufnummer. Wir beantworten Ihre Fragen am Telefon und füllen, wenn Sie möchten, Ihren Antrag gerne für Sie aus.
  • 2
    Je nach Wunsch schicken wir Ihnen ein persönliches Angebot oder den ausgefüllten Antrag per Post zu.
  • 3
    Sie überprüfen Ihre Unterlagen in Ruhe und senden uns dann den unterschriebenen Antrag zurück.
  • 4
    Wir bearbeiten Ihren Auftrag sofort. Ihren Versicherungsschein erhalten Sie wenige Tage später per Post.
(0211) 98 700 700
Beitrag und Beratung